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Workshop Nagel e.K.

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BT17-Verfahren - Asbesthaltigen Bitumenkleber abschleifen -

KI-Generiertes Bild mit einer Bodenschleifmaschine zur Entfernung asbesthaltigen Böden mit Schleifmaschine und H-Klasse Staubsauger nach TRGS 519

KI-Generiertes Bild zum Thema Fachgerechte Anwendung eines BT-Verfahrens mit Schleifmaschine und H-Klasse-Absaugung bei der Bearbeitung asbesthaltiger Bodenbeläge

Workshop Nagel e.K.

Du willst asbesthaltigen Bitumenkleber sicher und effizient entfernen? Dann ist das BT17-Verfahren eine der wichtigsten Methoden für Handwerker und Fachbetriebe. In diesem Ratgeber erfährst Du, wann sich der Einsatz wirklich lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Du typische Fehler vermeidest. Verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet – damit Du sicher arbeitest, gesetzliche Vorgaben einhältst und Deine Projekte professionell umsetzt.

Das Wichtigste im Überblick

Emissionsarmes Schleifverfahren für Asbestkleber

BT17 ist ein anerkanntes Verfahren nach TRGS 519, mit dem fest gebundene asbesthaltige Bitumenkleber sicher abgeschliffen werden – bei Einhaltung der Grenzwerte unter 10.000 Fasern/m³.

Einsatz nur bei festen, mineralischen Untergründen

Das Verfahren eignet sich ausschließlich für ausgehärtete Kleber auf Estrich oder Beton – nicht für weiche Materialien oder ganze Bodenbeläge.

Kombination aus Spezialmaschinen und Absaugtechnik

Anwendung basiert auf dem Zusammenspiel von Schleifmaschinen, Randfräsen und H-Klasse-Industriesaugern mit HEPA-Filter, die den Asbeststaub direkt absaugen.

Strenge gesetzliche Vorgaben und Fachkunde erforderlich

Voraussetzung sind TRGS-519-Sachkunde, Gefährdungsbeurteilung, Anmeldung der Arbeiten und eine korrekt eingerichtete Asbest-Arbeitszone.

Was ist das BT17-Verfahren?

Das BT17-Verfahren („Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern“) ist Teil der anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519. Es darf nur bei fest gebundenen Asbestprodukten angewendet werden.

Konkret bedeutet das: In Gebäuden werden asbesthaltige Boden-Kleberreste mit speziellen Schleifmaschinen bearbeitet, während ein starker Unterdruck (Industrie-Sauger) die entstehenden Stäube erfasst. Durch diese Kombination wird die gesetzliche Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ eingehalten.

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Das schließt den Einsatz folgender Technik ein:
Flächenschleifmaschine: Ein elektrischer Bodenschleifer mit Diamantscheibe entfernt den Großteil des Klebers in Ebenen.
Randfräsmaschine: Ein Seitenfräsen mit Absaugung bearbeitet Kanten und Ecken (z. B. Übergang Wand-Boden).
Industriesauger mit Hepa-Filter: Mindestens zwei Druckstaubsauger (Geräte der Staubklasse H) saugen direkt am Entstehungsort die Schleifstäube ab.

Durch dieses standardisierte Zusammenspiel bleibt der Asbeststaub gering und kann sicher entsorgt werden. In der DGUV-Information 201-012 (BT17-Verfahrensblatt) ist der Anwendungsbereich genau definiert: Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund in Gebäuden (Wohnräume, Schul- und Verwaltungsgebäude, Industriehallen, usw.).

Wann wird das Verfahren eingesetzt?

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Typische Einsatzfälle für BT17
Ein Bauleiter ersetzt alte Vinyl-Bodenbeläge, deren Unterseite schwarzen Asbestkleber enthält.
In einer Schule wird eine abgenutzte Klebeschicht entfernt, die früher Asbest enthielt.
In der Industriehalle sollen lose Klebereste abgestreift werden, bevor neuer Bodenaufbau gelegt wird.

Typische Baustellensituationen

In der Praxis läuft BT17 meist so ab: Zuerst richtest du den Arbeitsbereich ein, dämmst ihn ab und beschriftest ihn gemäß TRGS 519. Dann wird eine Flächenschleifmaschine (meist >200 mm Scheibendurchmesser) über die Kleberfläche geführt. Gleichzeitig saugt ein Industriesauger direkt hinter der Maschine den entstandenen Staub ab. An den Rändern kommt die Randfräse zum Einsatz, wiederum mit integrierter Absaugung. Am Ende bleibt nur eine glatt abgeschliffene Fläche ohne Kleberreste.

Solche Situationen findest du oft beim Entfernen alter, stärker vergossener Bodenbeläge.

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Typische Baustellensituationen sind zum Beispiel:
Estrichrenovierung: Zuerst alte Kleberschicht schleifen, dann neuen Belag aufbringen.
Umnutzung von Gewerbeflächen: Schwarzer Dauerkleber auf Betonboden muss raus, um neue Bodensysteme zu legen.

BT17 bietet hier Vorteile: Du brauchst keinen Vollschutz-Anzug und keinen Dauer-Atemschutz mehr, weil die Faserwerte so gering sind. Allerdings ist auch bei BT17 eine formelle Gefährdungsbeurteilung nötig – denn nur die Kombination aus Technik und Organisation macht die Arbeit sicher.

Grenzen und Abgrenzung zu anderen Verfahren

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Wann Du ein anderes Verfahren brauchst

In folgenden Fällen ist BT17 nicht die richtige Wahl:

Weiche oder schwach gebundene Materialien: Dazu gehören zum Beispiel Floor-Flex-Beläge (weich-asphaltiert). Hier kommen eher Verfahren wie BT11 oder das BT40-Verfahren zum Einsatz, bei denen gefräst statt geschliffen wird.
Sehr harte oder tief sitzende Kleberreste: Wenn der Kleber stark verbacken oder tief in den Untergrund eingedrungen ist, reicht Schleifen oft nicht aus. In solchen Fällen ist das BT40-Verfahren (Fräsen) meist die bessere Wahl.
Andere Baustoffe statt Bitumenkleber: Sobald es sich nicht mehr um klassischen Bodenkleber handelt, sondern zum Beispiel um Spachtelmassen, Fliesenkleber oder Beschichtungen, greift BT17 nicht mehr. Hier kommen Verfahren wie BT43 oder BT44 zum Einsatz, die speziell für Wand- und Deckenbereiche entwickelt wurden.

Entscheidungshilfe für die Praxis

Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern, solltest Du genau prüfen, welches Verfahren für Deinen konkreten Einsatzfall geeignet ist.

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Das BT17-Verfahren ist die richtige Wahl, wenn Du:
festen Bitumenkleber
auf mineralischen Böden
gleichmäßig entfernen willst

Sobald sich Material oder Situation ändern, solltest Du gezielt auf ein passendes anderes BT-Verfahren ausweichen.

Technische und organisatorische Voraussetzungen

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Was Du vor Beginn klären musst

Bevor Du überhaupt startest, müssen diese Punkte erfüllt sein:

Sachkunde nach TRGS 519: Der ausführende Betrieb und die verantwortliche Person müssen die Sachkundebescheinigung nach TRGS 519 besitzen. Ohne diese Qualifikation sind Arbeiten mit Asbest gesetzlich verboten.
Anmeldung bei der Behörde: Die Arbeiten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dabei gibst Du Ort, Zeit und Umfang der Maßnahme an. Das gilt auch bei geringerem Umfang.
Gefährdungsbeurteilung & Arbeitsplan: Du brauchst einen schriftlichen Arbeitsplan (TRGS 519 §4).
  • welche Materialien bearbeitet werden
  • welche Technik eingesetzt wird
  • welche Schutzmaßnahmen gelten
Zusätzlich ist eine entsprechende Betriebsanweisung notwendig, die sogenannte Gefahrgut-Anweisung nach §11 GefStoffV. Außerdem müssen alle Mitarbeiter unterwiesen sein.
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Anforderungen auf der Baustelle

Bevor Du dann auf der Baustelle startest, müssen zusätzlich diese Punkte erfüllt sein:

Absperrung und Kennzeichnung: Der Arbeitsbereich wird als Asbestzone abgegrenzt (z.B. mit PE-Folie) und deutlich gekennzeichnet (z.B. Asbest‑Warnungen an Türen)
Geeignete Geräte einsetzen: Es dürfen nur zugelassene Geräte verwendet werden, insbesondere:
  • Schleifmaschinen für das BT17-Verfahren
  • H-Klasse-Industriesauger mit HEPA-Filter
  • Absaugsysteme mit Vorabscheider (z. B. Longopac)
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Schutz und Entsorgung

Auch wenn BT17 weniger Schutzaufwand erfordert als klassische Verfahren, gelten weiterhin klare Regeln:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Je nach Situation sind Schutzkleidung, Atemschutz und saubere Übergänge (Schwarz-/Weiß-Bereich) notwendig.
Fachgerechte Entsorgung: Asbesthaltige Materialien müssen in zugelassenen, gekennzeichneten Behältern entsorgt werden (TRGS 519 Anlage 2)
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Praxis-Tipps und typische Fehler
Nicht an den Rand denken: Ein häufiger Fehler ist, bei Flächenschleifen an den Wänden Reste zu lassen. Darum immer gleich eine Randfräse einsetzen oder die Kanten schleifen. Sonst bleiben Kleberreste zurück.
Absaugung ernst nehmen: Billige Staubsauger nützen nichts. Setze nur H-Klasse-Staubsauger ein, die für Asbest zertifiziert sind. Ohne starke Unterdruckabsaugung drohen höhere Faserkonzentrationen.
Arbeitsbereich komplett abdichten: Manche sparen an Folien oder Klebeband. Das führt zu Asbeststaub-Entweichung. Folie mit Klemmprofilen an Türen und Wänden fachgerecht anbringen, damit der Arbeitsbereich vollständig abgedichtet ist.
Geräteeinstellung: Verwende die richtigen Schleifscheiben (Harzbelag/Keramik) für den jeweiligen Kleber. Die falsche Scheibe bremst den Abrieb oder poliert nur.
Absprache mit Fachkollegen: Frage bei Unsicherheiten den ausführenden Fachbetrieb: Manche BT-Verfahren verlangen zusätzliche Schulungen. BT17 erfordert oft spezielle Einweisungen in die Maschinenbedienung.

Entscheidungshilfe: Wenn du das Vorhandensein von festem asbesthaltigen Kleber auf Bodenresten festgestellt hast (z.B. durch Laboranalyse oder Fachblick), ist BT17 oft der richtige Weg. Bei schwierigeren Fällen (z.B. stark beschädigte Materialien oder unbekannte Schichtaufbauten) empfiehlt es sich, zusätzlich unsere weiterführenden Artikel zu lesen.

Workshop-Nagel als Partner

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Unser Fachhandel bietet:
Geräte und Zubehör: Zum Beispiel Boden-Schleifmaschinen, Randfräsen und staubdichte Absaugsysteme (jeweils in H-Ausführung).
PSA und Entsorgung: Auch zugelassene Schutzanzüge, Atemschutz, Kennzeichnungsmaterial und Entsorgungslösungen für asbesthaltige Abfälle.
Wissen und Schulung: Unsere Experten unterstützen dich bei der Planung (z.B. Arbeitsplan erstellen) und weisen dein Team in die korrekte Anwendung ein.

Fazit

Das BT17-Verfahren ermöglicht ein sicheres, emissionsarmes Arbeiten beim Schleifen asbesthaltiger Kleber. Es erfordert aber konkrete Voraussetzungen: fachkundige Ausführung, geeignetes Equipment und gute Planung. Werden diese eingehalten, sparst du im Vergleich zu klassischen Abrissmethoden Aufwand (kein Vollschutz) und erreichst gleichzeitig hohe Arbeitssicherheit. Ist das Material fest verklebt und handelt es sich um Bodenflächen, ist BT17 meist erste Wahl.

Wichtig: Asbest ist per Gesetz krebserzeugend und nur in streng geregelten Fällen bearbeitbar. Alle Arbeiten müssen daher nach TRGS 519 erfolgen – einschließlich Anzeige und Dokumentation. Halte dich immer an die Vorgaben und konsultiere im Zweifelsfall Fachliteratur oder Experten. Mit diesem Ratgeber hast du einen kompakten Überblick; weitere Details findest du in den verlinkten spezialisierten Artikeln oder direkt bei Workshop-Nagel.

Häufig gestellte Fragen zu Warnschutzkleidung

Was ist das BT17-Verfahren?

Das BT17-Verfahren ist ein emissionsarmes Schleifverfahren zur Entfernung von asbesthaltigem Bitumenkleber. Es gehört zu den anerkannten Verfahren nach TRGS 519. Dabei wird der Kleber mit speziellen Maschinen abgeschliffen und gleichzeitig abgesaugt. So bleibt die Belastung durch Asbestfasern möglichst gering. Das Verfahren wird vor allem bei Sanierungsarbeiten eingesetzt.

Wann darf das BT17-Verfahren eingesetzt werden?

Du darfst das BT17-Verfahren nur bei fest gebundenem, asbesthaltigem Kleber anwenden. Der Untergrund muss mineralisch sein, also zum Beispiel Estrich oder Beton. Weiche oder beschädigte Materialien sind nicht geeignet. In solchen Fällen brauchst Du ein anderes Verfahren. Vor dem Einsatz solltest Du den Kleber immer genau prüfen.

Welche Geräte werden beim BT17-Verfahren benötigt?

Für das BT17-Verfahren brauchst Du eine Flächenschleifmaschine und eine Randfräse. Zusätzlich sind Industriesauger der Staubklasse H mit HEPA-Filter Pflicht. Diese saugen den gefährlichen Asbeststaub direkt ab. Oft werden mehrere Sauger gleichzeitig eingesetzt. Nur so kannst Du sicher und gesetzeskonform arbeiten.

Ist das BT17-Verfahren gefährlich?

Asbest ist grundsätzlich gefährlich und krebserregend. Das BT17-Verfahren reduziert das Risiko durch kontrolliertes Arbeiten und Absaugtechnik. Trotzdem musst Du alle Vorschriften strikt einhalten. Ohne Schutzmaßnahmen kann die Arbeit gesundheitsschädlich sein. Sicherheit steht hier immer an erster Stelle.

Brauche Ich eine Schulung für das BT17-Verfahren?

Ja, Du benötigst eine Sachkunde nach TRGS 519. Ohne diese Qualifikation darfst Du keine Arbeiten mit Asbest durchführen. Zusätzlich sind Einweisungen in die verwendeten Maschinen sinnvoll. So stellst Du sicher, dass Du korrekt und sicher arbeitest. Auch Deine Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein.

Muss das BT17-Verfahren angemeldet werden?

Ja, jede Asbestarbeit muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Anmeldung muss in der Regel mindestens 7 Tage vor Beginn erfolgen. Dabei gibst Du Ort, Zeit und Umfang der Arbeiten an. Auch ein Arbeitsplan gehört dazu. Ohne Anmeldung darfst Du nicht starten.

Was ist der Unterschied zwischen BT17 und BT40?

Beim BT17-Verfahren wird der Kleber abgeschliffen, beim BT40-Verfahren wird er abgefräst. BT17 eignet sich eher für gleichmäßige, feste Kleberreste. BT40 ist besser bei dickeren oder ungleichmäßigen Schichten. Beide Verfahren gehören zu den emissionsarmen Methoden. Die Wahl hängt vom Material und Zustand ab.

Welche Schutzmaßnahmen sind beim BT17-Verfahren nötig?

Du musst den Arbeitsbereich klar abgrenzen und kennzeichnen. Außerdem brauchst Du geeignete Schutzkleidung und eine funktionierende Absaugtechnik. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls Pflicht. Wichtig ist auch die richtige Entsorgung des Materials. Nur so arbeitest Du sicher und gesetzeskonform.

Kann Ich das BT17-Verfahren selbst durchführen?

Als Heimwerker darfst Du das BT17-Verfahren in der Regel nicht selbst durchführen. Arbeiten mit Asbest sind streng geregelt und erfordern Fachkunde. Ohne entsprechende Schulung und Ausrüstung ist das Risiko zu hoch. In den meisten Fällen solltest Du einen Fachbetrieb beauftragen. Das schützt Deine Gesundheit und vermeidet rechtliche Probleme.

Wann sollte Ich ein anderes Verfahren wählen?

Wenn der Kleber weich, beschädigt oder nicht fest gebunden ist, ist BT17 nicht geeignet. Auch bei anderen Materialien wie Floor-Flex-Platten brauchst Du andere Verfahren. In solchen Fällen kommen oft BT11 oder BT40 zum Einsatz. Die richtige Wahl hängt immer vom Material ab. Eine genaue Prüfung vorab ist entscheidend.