Emissionsarmes Schleifverfahren für Asbestkleber
BT17 ist ein anerkanntes Verfahren nach TRGS 519, mit dem fest gebundene asbesthaltige Bitumenkleber sicher abgeschliffen werden – bei Einhaltung der Grenzwerte unter 10.000 Fasern/m³.
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 07.00 – 15.15 Uhr
Donnerstag 07.00 – 17.45 Uhr
Freitag 07.00 – 12.45 Uhr
Du willst asbesthaltigen Bitumenkleber sicher und effizient entfernen? Dann ist das BT17-Verfahren eine der wichtigsten Methoden für Handwerker und Fachbetriebe. In diesem Ratgeber erfährst Du, wann sich der Einsatz wirklich lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Du typische Fehler vermeidest. Verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet – damit Du sicher arbeitest, gesetzliche Vorgaben einhältst und Deine Projekte professionell umsetzt.
BT17 ist ein anerkanntes Verfahren nach TRGS 519, mit dem fest gebundene asbesthaltige Bitumenkleber sicher abgeschliffen werden – bei Einhaltung der Grenzwerte unter 10.000 Fasern/m³.
Das Verfahren eignet sich ausschließlich für ausgehärtete Kleber auf Estrich oder Beton – nicht für weiche Materialien oder ganze Bodenbeläge.
Anwendung basiert auf dem Zusammenspiel von Schleifmaschinen, Randfräsen und H-Klasse-Industriesaugern mit HEPA-Filter, die den Asbeststaub direkt absaugen.
Voraussetzung sind TRGS-519-Sachkunde, Gefährdungsbeurteilung, Anmeldung der Arbeiten und eine korrekt eingerichtete Asbest-Arbeitszone.
Das BT17-Verfahren ist ein anerkanntes, emissionsarmes Arbeitsverfahren zum Schleifen von asbesthaltigem Bitumenkleber auf Estrich oder Beton. Diese Methode sorgt dafür, dass die Faserkonzentration unter der gesetzlich festgelegten Grenze von 10.000 Fasern/m³ bleibt. Im Folgenden bekommst Du eine Orientierung, ob BT17 für dein Projekt passt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Detail‑Anleitungen für die Praxis zur Verfügung stehen (z. B. Bitumenkleber mit Asbest erkennen und entfernen).
Das BT17-Verfahren („Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern“) ist Teil der anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519. Es darf nur bei fest gebundenen Asbestprodukten angewendet werden.
Konkret bedeutet das: In Gebäuden werden asbesthaltige Boden-Kleberreste mit speziellen Schleifmaschinen bearbeitet, während ein starker Unterdruck (Industrie-Sauger) die entstehenden Stäube erfasst. Durch diese Kombination wird die gesetzliche Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³ eingehalten.
Durch dieses standardisierte Zusammenspiel bleibt der Asbeststaub gering und kann sicher entsorgt werden. In der DGUV-Information 201-012 (BT17-Verfahrensblatt) ist der Anwendungsbereich genau definiert: Abschleifen asbesthaltiger Bitumenkleber von mineralischem Untergrund in Gebäuden (Wohnräume, Schul- und Verwaltungsgebäude, Industriehallen, usw.)
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Typische Einsatzfälle für BT17 sind Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten, wenn asbesthaltiger Bitumenkleber auf Estrich oder Beton entfernt werden muss
Wichtig: Das BT17-Verfahren eignet sich nur für fest verankerte Klebereste, nicht für weiche oder schwach gebundene Materialien. Wenn der Kleber noch klebrig
oder stark feucht ist, kann ein reines Schleifen unzureichend sein. Außerdem ist BT17 nur für flächige Beläge auf mineralischem Untergrund gedacht.
Beispielsweise fällt nicht unter BT17: das Schneiden oder Entfernen von ganzen Bodenplatten (Floor-Flex) – hierfür gibt es andere Verfahren wie BT11 oder BT40.
Bei der Planung prüfst du also immer zuerst, ob es sich um asbesthaltigen, ausgehärteten Kleber auf Estrich/Beton handelt – dann könnte BT17 passen. Für alle anderen Fälle (z. B. verschimmelte Kleber, Schweißkleber oder vulkanisierte Bodenbeläge) wäre ein anderes Verfahren oder sogar Vollschutz (klassische Abrissarbeit) nötig.
In der Praxis läuft BT17 meist so ab: Zuerst richtest du den Arbeitsbereich ein, dämmst ihn ab und beschriftest ihn gemäß TRGS 519. Dann wird eine Flächenschleifmaschine (meist >200 mm Scheibendurchmesser) über die Kleberfläche geführt. Gleichzeitig saugt ein Industriesauger direkt hinter der Maschine den entstandenen Staub ab. An den Rändern kommt die Randfräse zum Einsatz, wiederum mit integrierter Absaugung. Am Ende bleibt nur eine glatt abgeschliffene Fläche ohne Kleberreste.
Solche Situationen findest du oft beim Entfernen alter, stärker vergossener Bodenbeläge.
BT17 bietet hier Vorteile: Du brauchst keinen Vollschutz-Anzug und keinen Dauer-Atemschutz mehr, weil die Faserwerte so gering sind. Allerdings ist auch bei BT17 eine formelle Gefährdungsbeurteilung nötig – denn nur die Kombination aus Technik und Organisation macht die Arbeit sicher.
Das BT17-Verfahren ist speziell für das Schleifen von fest gebundenem Bitumenkleber auf mineralischen Böden entwickelt worden. Sobald sich Material, Aufbau oder Einsatzbereich verändern, stößt das Verfahren an seine Grenzen.
In der Praxis bedeutet das: Du musst immer prüfen, ob BT17 wirklich zum Material und zur konkreten Baustellensituation passt.
In folgenden Fällen ist BT17 nicht die richtige Wahl:
Wichtig für Dich: Die verschiedenen BT-Verfahren sind keine direkten Alternativen, sondern klar nach Material und Einsatzbereich getrennt.
Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern, solltest Du genau prüfen, welches Verfahren für Deinen konkreten Einsatzfall geeignet ist.
Sobald sich Material oder Situation ändern, solltest Du gezielt auf ein passendes anderes BT-Verfahren ausweichen.
Auch wenn das BT17-Verfahren als emissionsarmes Verfahren den Aufwand reduziert, gelten klare gesetzliche Vorgaben. Ohne diese Voraussetzungen darfst Du die Arbeiten nicht durchführen.
Wichtig: Es geht hier nicht nur um Formalitäten, sondern um Deine Sicherheit und die Deiner Mitarbeiter.
Bevor Du überhaupt startest, müssen diese Punkte erfüllt sein:
Bevor Du dann auf der Baustelle startest, müssen zusätzlich diese Punkte erfüllt sein:
Auch wenn BT17 weniger Schutzaufwand erfordert als klassische Verfahren, gelten weiterhin klare Regeln:
Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass:
Auch wenn BT17 viele Arbeiten erleichtert, entscheiden Vorbereitung und Umsetzung darüber, ob Du wirklich sicher arbeiten kannst.
Entscheidungshilfe: Wenn du das Vorhandensein von festem asbesthaltigen Kleber auf Bodenresten festgestellt hast (z.B. durch Laboranalyse oder Fachblick), ist BT17 oft der richtige Weg. Bei schwierigeren Fällen (z.B. stark beschädigte Materialien oder unbekannte Schichtaufbauten) empfiehlt es sich, zusätzlich unsere weiterführenden Artikel zu lesen.
Bei Workshop-Nagel erhältst du komplette Beratung und Ausrüstung rund um das BT17-Verfahren.
Wir positionieren uns nicht als Billig-Anbieter
, sondern als Komplett-Dienstleister: Von der Beschaffung normgerechter Ausrüstung bis zur organisatorischen Beratung. Dabei achten wir darauf, praxisnahe Lösungen zu liefern (z. B. optimierte Anlagen mit Unterdruckmessung) und deine Mitarbeiter durch Einweisungen vor Ort fit zu machen.
Das BT17-Verfahren ermöglicht ein sicheres, emissionsarmes Arbeiten beim Schleifen asbesthaltiger Kleber. Es erfordert aber konkrete Voraussetzungen: fachkundige Ausführung, geeignetes Equipment und gute Planung. Werden diese eingehalten, sparst du im Vergleich zu klassischen Abrissmethoden Aufwand (kein Vollschutz) und erreichst gleichzeitig hohe Arbeitssicherheit. Ist das Material fest verklebt und handelt es sich um Bodenflächen, ist BT17 meist erste Wahl.
Wichtig: Asbest ist per Gesetz krebserzeugend und nur in streng geregelten Fällen bearbeitbar. Alle Arbeiten müssen daher nach TRGS 519 erfolgen – einschließlich Anzeige und Dokumentation. Halte dich immer an die Vorgaben und konsultiere im Zweifelsfall Fachliteratur oder Experten. Mit diesem Ratgeber hast du einen kompakten Überblick; weitere Details findest du in den verlinkten spezialisierten Artikeln oder direkt bei Workshop-Nagel.
Das BT17-Verfahren ist ein emissionsarmes Schleifverfahren zur Entfernung von asbesthaltigem Bitumenkleber. Es gehört zu den anerkannten Verfahren nach TRGS 519. Dabei wird der Kleber mit speziellen Maschinen abgeschliffen und gleichzeitig abgesaugt. So bleibt die Belastung durch Asbestfasern möglichst gering. Das Verfahren wird vor allem bei Sanierungsarbeiten eingesetzt.
Du darfst das BT17-Verfahren nur bei fest gebundenem, asbesthaltigem Kleber anwenden. Der Untergrund muss mineralisch sein, also zum Beispiel Estrich oder Beton. Weiche oder beschädigte Materialien sind nicht geeignet. In solchen Fällen brauchst Du ein anderes Verfahren. Vor dem Einsatz solltest Du den Kleber immer genau prüfen.
Für das BT17-Verfahren brauchst Du eine Flächenschleifmaschine und eine Randfräse. Zusätzlich sind Industriesauger der Staubklasse H mit HEPA-Filter Pflicht. Diese saugen den gefährlichen Asbeststaub direkt ab. Oft werden mehrere Sauger gleichzeitig eingesetzt. Nur so kannst Du sicher und gesetzeskonform arbeiten.
Asbest ist grundsätzlich gefährlich und krebserregend. Das BT17-Verfahren reduziert das Risiko durch kontrolliertes Arbeiten und Absaugtechnik. Trotzdem musst Du alle Vorschriften strikt einhalten. Ohne Schutzmaßnahmen kann die Arbeit gesundheitsschädlich sein. Sicherheit steht hier immer an erster Stelle.
Ja, Du benötigst eine Sachkunde nach TRGS 519. Ohne diese Qualifikation darfst Du keine Arbeiten mit Asbest durchführen. Zusätzlich sind Einweisungen in die verwendeten Maschinen sinnvoll. So stellst Du sicher, dass Du korrekt und sicher arbeitest. Auch Deine Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein.
Ja, jede Asbestarbeit muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Anmeldung muss in der Regel mindestens 7 Tage vor Beginn erfolgen. Dabei gibst Du Ort, Zeit und Umfang der Arbeiten an. Auch ein Arbeitsplan gehört dazu. Ohne Anmeldung darfst Du nicht starten.
Beim BT17-Verfahren wird der Kleber abgeschliffen, beim BT40-Verfahren wird er abgefräst. BT17 eignet sich eher für gleichmäßige, feste Kleberreste. BT40 ist besser bei dickeren oder ungleichmäßigen Schichten. Beide Verfahren gehören zu den emissionsarmen Methoden. Die Wahl hängt vom Material und Zustand ab.
Du musst den Arbeitsbereich klar abgrenzen und kennzeichnen. Außerdem brauchst Du geeignete Schutzkleidung und eine funktionierende Absaugtechnik. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls Pflicht. Wichtig ist auch die richtige Entsorgung des Materials. Nur so arbeitest Du sicher und gesetzeskonform.
Als Heimwerker darfst Du das BT17-Verfahren in der Regel nicht selbst durchführen. Arbeiten mit Asbest sind streng geregelt und erfordern Fachkunde. Ohne entsprechende Schulung und Ausrüstung ist das Risiko zu hoch. In den meisten Fällen solltest Du einen Fachbetrieb beauftragen. Das schützt Deine Gesundheit und vermeidet rechtliche Probleme.
Wenn der Kleber weich, beschädigt oder nicht fest gebunden ist, ist BT17 nicht geeignet. Auch bei anderen Materialien wie Floor-Flex-Platten brauchst Du andere Verfahren. In solchen Fällen kommen oft BT11 oder BT40 zum Einsatz. Die richtige Wahl hängt immer vom Material ab. Eine genaue Prüfung vorab ist entscheidend.
Bitte beachte, dass sämtliche Informationen und Inhalte im Bereich "Fachwissen" auf unserer Webseite lediglich Empfehlungen und allgemeine Hinweise darstellen. Sie sind nicht als verbindliche Anweisungen oder garantierte Lösungen zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. Bei konkreten Fragen oder Anliegen stehen wir Dir, gerne auch mit persönlicher Beratung oder Vorführung, zur Verfügung. Zögere nicht, uns direkt zu kontaktieren.
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